B E S O N D E R E B E S T I M M U N G E N
Reitpferderennen im Verbandsgebiet ( inklusive Ponyrennen )
6. überarbeitete Fassung – 03. Februar 2009
A Allgemeines
1. Die Rennen stehen unter der Aufsicht des Verbandes Südwestdeutscher Rennvereine e.V.
2. Für die renntechnische Durchführung, sowie für das Protestverfahren sind für die Rennleitung die Richtlinien der Rennordnung des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V. , Köln, maßgebend. Die Rennleitung entscheidet endgültig.
3. Im übrigen gelten die nachfolgenden Besonderen Bestimmungen für die Durchführung von Pferderennen, unter der Aufsicht des Verbandes Südwestdeutscher Rennvereine e.V..
4. Die Rennen werden mit Wetten gelaufen unter Beachtung der Vorschriften für den Wettbetrieb (jeweils neueste Fassung).
B Haftung
1. Der Veranstalter lehnt ausdrücklich die Haftung für Unfälle, Krankheiten und Schäden ab, die Pferden, Pferdebesitzern, Reitern und Zuschauern während der Veranstaltung zustoßen oder von diesen verursacht werden. Desgleichen die Haftung für Diebstähle, Feuer und sonstige Beschädigungen.
C Pferde, Rasse, Impfung, Pass, Tierhalterversicherung
1. Warmblutpferde im Sinne der Ausschreibung sind Pferde, welche keinen Elternteil als Vollblüter haben. Pferde mit Pony-Pass oder solche, die als Deutsches Reitpony ( bis Stockmaß 1,48 m ) eingetragen sind, werden in Halb- und Warmblutrennen nicht zugelassen.
Englische und Arabische Vollblüter auch unter Stockmaß 1,48 m sind in Ponyrennen nicht zugelassen.
2. Alle am Renntag teilnehmenden Pferde müssen haftpflichtversichert sein. Der Nachweis hierfür muss mit der Nennung erbracht werden.
3. Alle Pferde müssen gegen den seuchenhaften Husten gemäß Rennordnung geimpft sein ( Grundimmunisierung mit entsprechenden Wiederholungsimpfungen ).
4. Alle Pferde müssen vierhufig beschlagen sein, ausgenommen Ponys.
5. Der Equidenpass mit Impfnachweis ist spätestens 1 Stunde vor dem Rennen an der Meldestelle vorzulegen.
D Besitzer, Nennungen
1. Die Nennung ist vom Pferdebesitzer oder dessen Beauftragten abzugeben.
2. Es werden nur Nennungen berücksichtigt, welche gemäß der Ausschreibung vollständig ausgefüllt abgegeben werden. Der Einsatz ist am Renntag in der Meldestelle zu bezahlen.
3. Der vom Besitzer nach Maßgabe der Ausschreibung zu führende Nachweis der Abstammung muss erbracht sein. Pferde ohne Nachweis der Abstammung sind nicht startberechtigt.
4. Die Nennungen sind gemäß der Ausschreibung unter Beachtung des Nennungsschlusses direkt an die laut Nennformular zuständige Stelle zu senden. Die in der Ausschreibung geforderten Bedingungen und Termine sind einzuhalten.
5. Eine unvollständige oder verspätete Nennung kann zurückgewiesen werden.
E Zulassung der Reiter / -innen
1. An den Rennen teilnehmende Reiter / -innen müssen eine Unfallversicherung nachweisen. Der Versicherungsnachweis ist mit der Nennung zu erbringen. Außerdem müssen sie über ausreichende reiterliche Fähigkeiten verfügen. Der Nachweis von Reitpass oder sonstige Bescheinigungen ist erwünscht.
2. Mindestalter der Reiter / -innen bei Großpferden ( ab Stockmaß 1,49 ): Die Vollendung des 14. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr.
3. Mindestalter der Reiter / -innen bei Ponys ( bis Stockmaß 1,48 ): Die Vollendung des 10. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr,
und Höchstalter: Die Vollendung des 18. Lebensjahres im laufenden Kalenderjahr.
4. Der Reiter und bei Minderjährigen dessen gesetzlicher Vertreter hat schriftlich die Besonderen Bedingungen für den jeweiligen Renntag durch seine Unterschrift im Meldeformular anzuerkennen. Bei Nichtanerkennung ist er von der Teilnahme an dem Rennen ausgeschlossen.
5. Der Reiter muss für das Rennen die entsprechende Rennkleidung inklusive Reitstiefel sowie eine Sturzkappe mit Kinnriemen gemäß Rennordnung tragen. Sicherheitsweste ist Pflicht.
6. Sporen und Peitsche sind verboten, ebenso das Schlagen mit den Zügeln.
F Ausschreibung
1. Bei weniger als 7 Nennungen vier verschiedener Besitzer kann das Rennen zurückgezogen werden. Der Verein behält sich das Recht vor, die Ausschreibung vor dem Rennen abzuändern und Rennen aufzuheben, wenn nicht mindestens 7 Nennungen vier verschiedener Besitzer eingehen.
2. Die Pferde dürfen nur einmal am Renntag starten.
3. Jeder Zweifel am Sinn der Allgemeinen und der Besonderen Bestimmungen, der Ausschreibungen und der Rennordnung bzw. der LPO, wird unter Ausschluss des Rechtsweges durch die Rennleitung des Vereins in Verständigung mit dem Verband Südwestdeutscher Rennvereine e.V. oder der Landeskommission oder deren Vertreter, endgültig entschieden.
G Satteln, Start, Richterspruch, Abweisung
1. Die Starterangabe erfolgt jeweils spätestens 1 Stunde vor dem Rennen an der Meldestelle. Hier sind Equidenpass und Impfnachweis vorzulegen.
2. An der Meldestelle erhält der Besitzer / Reiter 1 Stunde vor dem jeweiligen Rennen gegen eine Pfandgebühr von 10,- € eine Nummerndecke für das startende Pferd, die sofort nach dem Rennen dahin wieder zurückzugeben ist.
3. Das Pferd ist in den Sattelboxen oder auf dem gekennzeichneten Sattelplatz zu satteln, Ausnahmen hiervon sind bei der Starterangabe an der Meldestelle zu beantragen.
4. Spätestens 30 Minuten vor dem Start muss sich das Pferd gesattelt im Führring befinden. Zur Identifikation ist das Pferd auf Verlangen vorzuführen. Gemäß Anordnung der Rennleitung hat hier der Reiter aufzusitzen und das Pferd zur Startstelle zu reiten.
5. Beim Eintreffen des Pferdes an der Startstelle befindet sich der Reiter unter Starters – Order und hat dessen Anweisungen zu befolgen, gemäß Rennordnung.
6. Der VSR behält sich das Recht vor, Pferde nach besonderen Vorkommnissen und unrittige Pferde, die wiederholt auffallen, von den Rennen auszuschließen.
7. A) Der Richter bzw. die Rennleitung entscheidet endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
B) Proteste sind schriftlich unter Angabe der Gründe einzureichen und werden von der Rennleitung entschieden. Bei Einleitung eines Protestes sind 50,- € zu hinterlegen, welche der Vereinskasse zugeführt werden, wenn der Protest als unbegründet zurückgewiesen wird.
